Wenn ein Angehöriger verstirbt, stehen Hinterbliebene vor einer doppelten Belastung: der Trauer – und der Wohnung, die geräumt werden muss. Oft drängt die Zeit, denn jeder Monat kostet Miete. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie eine Haushaltsauflösung nach Todesfall abläuft, was sie kostet und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Erst Ruhe bewahren: Was wirklich eilt – und was nicht

Entgegen einem verbreiteten Irrglauben muss die Wohnung nicht sofort geräumt werden. In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten: Als Erbe können Sie das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall außerordentlich kündigen (§ 580 BGB). Damit haben Sie in aller Regel genug Zeit, die Auflösung in Ruhe zu organisieren – und müssen nicht den erstbesten Anbieter nehmen.

Der Ablauf einer Haushaltsauflösung in 6 Schritten

  1. Wertsachen und Dokumente sichern: Testament, Versicherungsunterlagen, Kontoauszüge, Schmuck, Sparbücher und persönliche Erinnerungsstücke zuerst heraussuchen.
  2. Mietverhältnis klären: Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB nutzen, Übergabetermin mit dem Vermieter abstimmen.
  3. Behörden und Verträge abmelden: Strom, Gas, Internet, Rundfunkbeitrag, Zeitschriften, Mitgliedschaften.
  4. Angebot einholen: Bei FIXENTRÜMPELUNG24 genügen m², Etage und 5 Fotos – Sie müssen für das Angebot nicht extra anreisen. Das ist besonders hilfreich, wenn Sie nicht in Düsseldorf wohnen.
  5. Räumung durchführen lassen: Unser Team räumt komplett, demontiert Möbel, entsorgt fachgerecht und legt gefundene persönliche Gegenstände für Sie beiseite.
  6. Besenreine Übergabe: Die Wohnung wird besenrein an den Vermieter übergeben – mit Übergabeprotokoll auf Wunsch.

Was kostet eine Haushaltsauflösung nach Todesfall?

Branchenschätzungen zufolge lag der Durchschnittspreis einer Haushaltsauflösung 2025 bundesweit bei rund 1.900 €. Bei unserem Festpreis (Normal-Zustand 28,50 €/m² netto zzgl. 19 % MwSt.) kostet eine typische 2-Zimmer-Wohnung (55 m²) 1.865,33 € inkl. MwSt. – all-inclusive – inklusive Demontage, Entsorgung und besenreiner Übergabe. Wer zahlt? In der Regel der Nachlass, also das Erbe. Die Kosten der Haushaltsauflösung mindern entsprechend den Nachlasswert.

Besonders wichtig: Diskretion und Sorgfalt

Bei einer Auflösung nach Todesfall geht es nicht nur um Möbel. In jeder Wohnung stecken Jahrzehnte Lebensgeschichte. Unsere Teams sind auf diese Situationen spezialisiert: Wir arbeiten ruhig, respektvoll und diskret. Alles, was persönlich ist – Fotoalben, Briefe, Urkunden, Schmuck – wird nicht entsorgt, sondern für Sie gesichert und separat übergeben. Auf Wunsch vermitteln wir gut erhaltene Möbel an soziale Einrichtungen, statt sie zu entsorgen.

Checkliste zum Ausdrucken

  • ☐ Dokumente, Wertsachen, Erinnerungsstücke gesichert
  • ☐ Sonderkündigung Mietvertrag (§ 580 BGB) eingereicht
  • ☐ Strom, Gas, Internet, Rundfunkbeitrag abgemeldet
  • ☐ Nachsendeauftrag bei der Post eingerichtet
  • ☐ Festpreis-Angebot für die Räumung eingeholt
  • ☐ Übergabetermin mit Vermieter vereinbart
  • ☐ Besenreine Übergabe mit Protokoll dokumentiert

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